Schmieröle nach DQC-Einstufung (DEUTZ Quality Class)Ob ein Schmieröl für die Verwendung in DEUTZ-Motoren geeignet ist, wird durch die passende DEUTZ Quality Class festgelegt:
- DQC I-02 Mindestqualität für Standardmotoren, z.T. mit reduzierten Ölwechselintervallen
- DQC II-05 Standardqualität für Standardmotoren
- DQC III-05 Hochleistungsdieselmotorenöl, Anwendung für Motoren mit geschlossener Kurbelgehäuseentlüftung und für Motoren mit erhöhten Leistungen
- DQC IV-05 Ultra-Hochleistungsdieselmotorenöle für Motoren höchster Leistung und mit geschlossener Kurbelgehäuseentlüftung
Die DEUTZ AG hat ein neues Freigabeverfahren für die Schmierölqualität entsprechend DQC etabliert. Es enthält eine umfangreiche Liste von Einzelanforderungen, deren Einhaltung die Schmierölhersteller nachzuweisen haben, bevor eine entsprechende Freigabe erteilt wird. Demnächst werden in Schmieröl-Verkaufsunterlagen und -Datenblättern Angaben wie DQC III-05 zu finden sein und so den Motorenbetreibern die Schmierölauswahl erleichtern.
Das neue Freigabeverfahren wurde nötig, weil Motoren mit immer geringeren Emissionen (Euro IV, Tier 3) und immer höheren Leistungen auch an das Schmieröl immer höhere Anforderungen stellen. Hoch aufgeladene Motoren mit geschlossener Kurbelgehäuseentlüftung sind nur mit Schmierölen höchster Oxidationsstabilität betreibbar, da ansonsten die in den rückgeführten Verbrennungsgasen enthaltenen Öltröpfchen zu irreversiblen Verkokungen im heißen Turbolader führen. Auch die Tendenz zu höheren Ölwechselzeiten kann nur mit Ölen erhöhter Qualität bewältigt werden. Besonders hohe Schmierölqualitäten werden aber nur in dem unbedingt nötigen Maß verlangt, um die Kosten für den Motorbetreiber zu minimieren.
Anträge für DQC-Freigaben:
Mit den auf dieser Seite aufgeführten Links wird den Schmierölherstellern die Möglichkeit gegeben, die Hausnorm der DEUTZ AG zu DQC-Freigaben samt Anlagen (Grenzwerte und Antragsformulare) downzuloaden. In der Hausnorm sind auch die Formalitäten der Freigaben-Prozeduren beschrieben.
Bemerkung: DEUTZ ist alleinige Inhaberin der Wortmarke DQC, die beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem amtlichen Aktenzeichen 304 59 318 und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unter dem amtlichen Aktenzeichen 005538905 für alle Länder der Europäischen Union geschützt ist. Alle Rechte und Ansprüche im Hinblick auf die Marke DQC verbleiben bei DEUTZ.
Weitere Informationen finden Sie hier als Download:
Technisches Rundschreiben Schmieröl
Hausnorm H0685-3 (Feb.07)
Freigabegebühren (Aug.2008)
DQC Freigabeliste 07/2010
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