Jährliches Dokument gem. § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
20. April 2009

Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) haben börsennotierte Unternehmen einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in dem vorausgegangenen Geschäftsjahr auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften zu veröffentlichen hatte (sog. "jährliches Dokument").

Wir haben in den vorausgegangenen zwölf Monaten die folgenden unter § 10 WpPG fallenden Angaben veröffentlicht: 


Ad-hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)
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Directors' Dealings Mitteilungen 2008/2009 (§ 15 a WpHG)
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Dividendenbekanntmachung
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Vorabbekanntmachungen zu den Finanzberichten
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Mitteilung über die Gesamtzahl der Stimmrechte
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Geschäftsbericht DEUTZ Konzern
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Jahresabschluss und Lagebericht DEUTZ AG
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Einladung zur Hauptversammlung
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Finanzkalender
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Zwischenberichte
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