|
24. April 2008
Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) haben börsennotierte Unternehmen einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in dem vorausgegangenen Geschäftsjahr auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften zu veröffentlichen hatte (sog. "jährliches Dokument").
Wir haben im Geschäftsjahr 2007, das vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 dauerte, die folgenden unter § 10 WpPG fallenden Angaben veröffentlicht:
|